Osteopathie Tscherny
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Homöopathie “Verbot” Wegfall der Kassenleistung?
Ein Verbot der Homöopathie?
Gedacht wird an eine Herausnahme von homöopathischen Arzneimitteln und Behandlungen aus den erlaubten erstattungsfähigen Leistungen der Krankenkassen. Das ist etwas anderes!
Warum an die Herausnahme eines so geringen Anteils der Kosten, er liegt bei 0,06% der Gesamtausgaben, gedacht wird, weiß wohl nur Herr Lauterbach (SPD) der mit seinen Äußerungen wohl das Sommerloch überbrücken wollte.
Der Gesundheitsexperte der CDU, Jens Spahn sprang gleich mit der Parole „Wir machen mit“ auf den Zug auf und steht damit auch nicht alleine da.
Der Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), beherzt wie immer, meint vielleicht könnte doch auch alles so bleiben wie es ist…
Einzig die Grünen sprachen sich durch ihre Fraktionschefin Renate Künast klar gegen solche Vorhaben aus.
Auch die Krankenkassen verteidigen die Homöopathie und möchten ihre Leistungs-Angebote gerne beibehalten. Sind doch einer Studie zufolge ein großer Teil der Homöopathie-Anhänger gut gebildet, haben ein gutes Einkommen und zahlen hohe Beiträge…
Die Homöopathie polarisiert. Für die einen der größte Humbug unter Gottes Sonne, für die anderen eine immer wieder verblüffende Therapieform, die nicht nur mit wenig, sondern wissenschaftlich gesehen mit gar nichts auskommt.
Immer wieder wird der Placebo-Effekt und die Nicht-Beweisbarkeit in Studien angeführt und Herr Lauterbach macht sich jetzt zudem Sorgen, weil die Homöopathie auch Schaden anrichten könnte, indem recht- zeitige Arztbesuche verschoben werden.
Die homöopathischen Fachgesellschaften wie der BKHD , der VKHD oder die Carstens-Stiftung sind sehr bemüht durch Studien die Wirksamkeit der Homöopathie aufzuzeigen.
Hier ein paar links zum Nachlesen:
- Studie: Homöopathie und Kinder mit ADHS
- Studie: Homöopathie und Depression
- Gesammelte Studien der Carstens-Stiftung
Letztendlich gilt nach wie vor: Wer heilt hat recht und das spiegelt
sich auch in der Akzeptanz der Homöopathie in der Bevölkerung wieder.
57% der Bevölkerung haben sich -einer Allensbach-Studie zufolge- schon einmal homöopathisch behandeln lassen.
Seit 2007 dürfen die Krankenkassen die Behandlung durch ärztliche Homöopathen erstatten, mit Einschränkungen wie dies bei Kassen- leistungen der Fall ist. Wenn sie dies nicht mehr tun, werden die
Patienten sicherlich nicht auf eine homöopathische Behandlung verzichten. Dann ist es nicht nur aus Kostengründen egal ob man zum
Arzt oder zu Heilpraktiker geht …
BdH- Newsletter 14.07.2010
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